Empfehlungen und Links

Die Reform der Handwerksordnung zum 1. Jan. 2004
  • Meisterzwang bei 53 Handwerken aufgehoben
  • Meisterbrief zur Eröffnung eines Friseurbetriebes bleibt bestehen
    Ausnahmen: wer mindestens 6 Jahre Berufserfahrung hat, davon vier Jahre in leitender Stellung. darf einen Betrieb eröffnen oder übernehmen
  • Inhaber eines Handwerksbetriebes muss selbst nicht mehr Meister sein, Die Anstellung eines Meisters ist für alle Gesellschaftsformen ausreichend
Hier finden Sie den Originaltext der Bundesregierung
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